Allgemeine verkaufs-und nutzungsbedingungen
Version of
10
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07
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2025
1. Zweck
Tomorro SAS ("Tomorro") bietet seinen Kunden Zugang zu einem Tool zur Zentralisierung und Verwaltung von Verträgen in ihren Unternehmen auf einer sicheren digitalen Plattform (die "Lösung"), dessen Funktionen auf der Website https://www.tomorro.com/ (die "Site") beschrieben sind.
Die Lösung ermöglicht es ihnen, ihre Verträge zu erstellen, auszuhandeln und zu unterzeichnen (zusammen die "Dienste").
Diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für alle Bestellungen bei Tomorro im Hinblick auf die Nutzung der Lösung und der Dienste.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewähren dem im "Angebot" genannten "Kunden" und allen von diesem autorisierten "Nutzern" das individuelle Recht zur Nutzung der Lösung und der Dienste.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit etwaigen Besonderen Geschäftsbedingungen und dem Angebot den Vertrag über die Nutzung der Lösung und der Dienste (der "Vertrag").
Im Falle eines Konflikts:
- haben die Bestimmungen des Angebots Vorrang vor den Besonderen Geschäftsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- haben die Bestimmungen der Besonderen Geschäftsbedingungen Vorrang vor den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen verschiedenen Angeboten hat das jüngere Dokument Vorrang vor dem älteren.
Der Vertrag gilt vorrangig vor und unter Ausschluss etwaiger sonstiger Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter, es denn, dass Tomorro deren Geltung ausdrücklich zustimmen sollte.
Der Kunde erkennt an, dass eine enge und kontinuierliche Kooperation mit Tomorro erforderlich ist, um eine optimale Nutzung der Lösung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.
2. DEFINITIONEN
"Angebot": bezeichnet die von Tomorro an den Kunden gerichtete und von diesem akzeptierte Proforma-Rechnung, in der insbesondere der Preis der Dienste, die Anzahl der Konten, Nutzer und autorisierten Dokumente sowie die gewählten Funktionalitäten angegeben sind.
"Dienst(e)": bezeichnet alle von Tomorro bereitgestellten Funktionen, die dem Kunden und allgemeiner den Nutzern im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellt werden, insbesondere den Zugang zur Lösung, die in Anhang 1 dieser Vereinbarung beschrieben ist. Es kann sich auf die CLM-Lösung und/oder das Word Addin (KI-Chat und Link zum CLM) beziehen. Die Dienste können vom Kunden einzeln oder zusammen abonniert werden.
"Dokument": bezieht sich auf jedes von der Lösung geladene Dokument, auf das Nutzer und Kunden-Vertragspartner, denen eine Zugangsberechtigung erteilt wurde, Zugriff haben.
"Konto":bezeichnet den persönlichen Bereich, der für den im Angebot angegebenen Kunden reserviert ist und der ihm den Zugang zur Lösung mit Hilfe eines Nutzernamens und eines Passworts ermöglicht. Der Kunde kann mehrere Konten für die Lösung eröffnen, wenn dieses im Angebot vereinbart ist.
"Kundendaten“: bezeichnet Daten und Informationen, die unabhängig von der Nutzung der Dienste vom Kunden gespeichert und vom Kunden übermittelt werden, sowie Daten und Informationen, die vom Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste übermittelt werden.
"Kunden-Vertragspartner": ist eine unternehmerisch handelnde natürliche oder juristische Person, die von einem Nutzer für den Zugang zu einem Dokument benannt wird. Der Kunden-Vertragspartner hat kostenlosen Zugriff auf die Lösung, ohne ein Nutzerkonto anlegen zu müssen, und kann, je nach der vom Nutzer zugewiesenen Aufgabe, das Dokument einsehen, kommentieren, ändern und/oder gegebenenfalls unterzeichnen.
"Lösung": bezeichnet das Vertragsmanagement-Tool, das dem Kunden, den Nutzern und den Kunden-Vertragspartner von Tomorro zur Verfügung gestellt wird und unterhttps://tomorro.comzugänglich ist.
"Nutzerkonto": bezeichnet den persönlichen Bereich, der für einen anderen Nutzer als den Kunden-Vertragspartner reserviert ist und der es diesem ermöglicht, mit einem individuellen Nutzernamen und Passwort auf die Lösung zuzugreifen. Der Kunde benennt die autorisierten Nutzer, damit diese ein Nutzerkonto in ihrem Namen erstellen können, über das sie Aufgaben im Namen des Kunden ausführen können.
"Nutzer": bezeichnet jeden Nutzer der Lösung, einschließlich (i) des Kunden, (ii) der Administratoren, (iii) der Betrachter und (iv) der Ersteller. Jeder Nutzer handelt ausschließlich im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit des Kunden. Der Kunde ist weisungsberechtigt gegenüber den Administratoren und Erstellern, die ihrerseits weisungsberechtigt sind gegenüber den Betrachtern:
i) "Kunde": bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die unternehmerisch handelnd ein Angebot unterzeichnet hat. Über sein Konto auf der Lösung kann der Kunde Administratoren, Betrachter und Ersteller benennen, für die er haftet, die gemäß seinen Weisungen handeln und deren Anzahl im Angebot festgelegt ist.
ii) "Administrator": ist der vom Kunden bestimmte Nutzer, der die Dokumentenverwaltung für sein Konto einrichten kann.
Administratoren können auch Dokumente lesen, erstellen, überprüfen und unterzeichnen. Sie können außerdem die Erstellung von Nutzerkonten und den Zugriff anderer Nutzer auf die Lösung verwalten.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Administratoren und die Dauer ihres Zugangs zur Lösung. Tomorro ist nicht verantwortlich für die Überprüfung ihrer Identität, die Kontrolle ihrer Aktivitäten oder die Moderation der in der Lösung veröffentlichten Dokumente. Tomorro entzieht jedem vom Kunden benannten Administrator den Zugang zum Nutzerkonto innerhalb von höchstens 48 Stunden nach dem entsprechenden Antrag des Kunden.
iii) "Ersteller":bezeichnet die vom Kunden bestimmte Person, die über ein Nutzerkonto Zugang zur Lösung hat. Der Ersteller handelt gemäß den von den Administratoren festgelegten Richtlinien und im Namen des Kunden. Er kann Verträge vor dem Versand und/oder vor der Unterzeichnung im Rahmen von Genehmigungsverfahren gemäß den Weisungen der Administratoren genehmigen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Ersteller und die Dauer des Zugriffs auf die Lösung. Tomorro ist nicht verantwortlich für die Überprüfung der Identität der Ersteller, die Kontrolle ihrer Aktivitäten oder die Moderation der in der Lösung veröffentlichten Dokumente. Tomorro entzieht jedem vom Kunden benannten Ersteller den Zugang zum Nutzerkonto innerhalb von höchstens 48 Stunden nach dem entsprechenden Antrag des Kunden.
iv) "Betrachter": bezieht sich auf einen vom Kunden benannten Nutzer, der über ein Nutzerkonto Zugang zur Lösung hat. Der Betrachter handelt gemäß den von den Administratoren festgelegten Richtlinien und im Namen des Kunden. Er kann insbesondere Dokumente erstellen, lesen, bearbeiten und gemäß den Weisungen der Administratoren unterzeichnen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl der Betrachter und die Dauer ihres Zugangs zur Lösung. Tomorro ist nicht verantwortlich für die Überprüfung ihrer Identität, die Kontrolle ihrer Aktivitäten oder die Moderation der in der Lösung veröffentlichten Dokumente. Tomorro entzieht jedem vom Kunden benannten Betrachter den Zugang zum Nutzerkonto innerhalb von höchstens 48 Stunden nach der entsprechenden schriftlichen Aufforderung des Kunden.
3. Nutzung der Dienste auf Unternehmer beschränkt, Rolle der Nutzer
Der Kunde muss die folgenden kumulativen Bedingungen erfüllen, um Zugang zur Lösung und zu den Diensten zu erhalten.
Er muss eine juristische Person sein, die durch eine natürliche Person mit der Befugnis zum Abschluss von Verträgen im Namen und im Auftrag des Kunden handelt.
Er muss ein Gewerbetreibender sein, d. h. eine natürliche oder juristische Person, die zu Zwecken handelt, die im Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, selbständigen beruflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit liegen, einschließlich wenn sie im Namen oder im Auftrag eines anderen Gewerbetreibenden handelt.
4. ZUGANG ZUR LÖSUNG UND ZU DEN DIENSTEN
4.1 Annahme des Angebots
Der Kunde kann Tomorro über jedes Kommunikationsmittel kontaktieren, um ein Angebot für die Dienste, die er abonnieren möchte, zu erhalten.
Zuvor muss der Kunde Tomorro alle relevanten Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, damit Tomorro die Anforderungen und Erwartungen des Kunden ermitteln kann.
Auf dieser Grundlage erstellt Tomorro ein Angebot, das Tomorro dem Kunden per E-Mail zusendet und in dem die Laufzeit, die Kosten und die Beschreibung der Dienste angegeben sind.
Der Kunde, der Dienste bestellen möchte, muss das entsprechende Angebot innerhalb der festgelegten Frist schriftlich, insbesondere per E-Mail, genehmigen. Andernfalls ist das Angebot null und nichtig.
Es wird vorausgesetzt, dass der Kunde allein für die Bewertung und Eignung der für seine eigenen Bedürfnisse erworbenen Dienste verantwortlich ist.
4.2 Anmeldung
Sobald das Angebot angenommen wurde, wird ein "Kick-Off"-Treffen mit dem Kunden organisiert, der sich dann zusammen mit seinen autorisierten Nutzern für die Lösung registrieren kann, indem er auf den Hyperlink in der von Tomorro gesendeten Bestätigungs-E-Mail klickt.
Der Nutzer muss alle als obligatorisch gekennzeichneten Informationen angeben, insbesondere seinen Namen, Vornamen, seine berufliche E-Mail-Adresse und sein Passwort. Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass die auf dem Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse sein Login darstellt.
Unvollständige Anmeldungen werden nicht genehmigt.
Bei der Registrierung wird für jeden Nutzer ein Nutzerkonto eröffnet, das Zugang zu einem persönlichen Bereich (der "Persönliche Bereich") gibt, der es dem Nutzer ermöglicht, seine Einstellungen und seine Nutzung der Dienste in einem Format und mit den technischen Mitteln zu verwalten, die Tomorro dafür zur Verfügung stellt.
Der Kunde ist für jede Nutzung der Lösung durch seine Nutzer verantwortlich.
Die Nutzer gewährleisten, dass alle auf dem Anmeldeformular gemachten Angaben korrekt, aktuell und wahrheitsgemäß und in keiner Weise irreführend sind.
Die Nutzer sind verpflichtet, diese Informationen in ihrem Persönlichen Bereich im Falle von Änderungen zu aktualisieren, damit die Informationen stets den oben genannten Kriterien entsprechen.
Die Nutzer nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass die zur Erstellung oder Aktualisierung ihrer Nutzerkonten eingegebenen Daten als Identitätsnachweis gelten. Die mit den Zugangsdaten eines Nutzers eingegebenen Informationen sind für diesen verbindlich.
Der Nutzer kann jederzeit auf seinen persönlichen Bereich zugreifen, indem er seinen Nutzernamen und sein Passwort eingibt.
Jeder Nutzer ist verpflichtet, die Dienste unter seinen Zugangsdaten ausschließlich persönlich zu nutzen und keinem Dritten zu erlauben, sie an seiner Stelle oder in seinem Namen zu nutzen, es sei denn, der Nutzer übernimmt die volle Verantwortung.
Jeder Nutzer ist auch dafür verantwortlich, seinen Nutzernamen und sein Passwort geheim zu halten. Jeder Zugriff auf die Lösung unter Verwendung dieser Informationen gilt als durch den Kunden bzw. seine Nutzer erfolgt. Jeder Nutzer ist verpflichtet, Tomorro unverzüglich zu benachrichtigen, wenn er feststellt, dass sein Nutzerkonto ohne sein Wissen genutzt wurde. Die Nutzer erkennen an, dass Tomorro in diesem Fall berechtigt ist, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.
5. Beschreibung der Dienste
5.1 Die innerhalb der Lösung angebotenen Dienste
Die bestellten Dienste sind diejenigen, die in dem unterzeichneten Angebot in Anhang 1 „Angebot” aufgeführt und detailliert beschrieben sind. .
Der Kunde erkennt an, dass er vor der Anmeldung die Website konsultieren kann, um sich über die Merkmale und den Umfang der Dienste, insbesondere auf technischer Ebene, zu informieren, die dem Kunden beim Kick-Off-Treffen erläutert werden.
Alle angebotenen Dienste sind auch in dem vom Kunden akzeptierten Angebot aufgeführt.
Tomorro wird den Kunden in der Nutzung der Lösung schulen (der Kunde kann dann seine eigenen Nutzer schulen), soweit dies im Angebot festgelegt ist und zu den dort vereinbarten Bedingungen.
5.2 Hosting der Lösung und Daten
Tomorro verpflichtet sich, alle Dokumente und Daten, die der Kunde in der Lösung speichert, in Übereinstimmung mit marktüblichen Verfahren und Standards auf seinen eigenen Servern oder bei einem professionellen Hosting-Anbieter zu hosten, der in Übereinstimmung mit diesen Standards arbeitet.
Tomorro sichert täglich alle Dokumente in der Lösung.
Tomorro verpflichtet sich, dem Kunden eine ausreichende Speicher- und Verarbeitungskapazität für die Dienste zur Verfügung zu stellen.
Tomorro verpflichtet sich, technische Mittel in Übereinstimmung mit marktüblichen Verfahren und Standards einzusetzen, die erforderlich sind, um die Sicherheit und den Zugang zu den Diensten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes und der Überwachung der Infrastrukturen, der Kontrolle des physischen Zugriffs und des Fernzugriffs auf die genannten Infrastrukturen sowie der Einführung von Maßnahmen zur Erkennung, Verhinderung und Wiederherstellung, um die Server vor Angriffen zu schützen.
Tomorro verpflichtet sich, in Hinblick auf die Art der Daten und die Risiken, die sich aus der automatisierten Datenverarbeitung zur Durchführung der Dienste ergeben, angemessene und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Dokumente und Daten zu gewährleisten und diese vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung zu schützen.
Tomorro stellt die Lösung am Anschlusspunkt der Systeme von Tomorro an das öffentliche Netz zur Verfügung (vgl. Artikel 9.1); die Übermittlung über das öffentliche Netz erfolgt auf alleiniges Risiko des Kunden.
Die Lösung und die Dienste werden einer großen Anzahl von Kunden zur Verfügung gestellt und zu diesem Zweck von Tomorro entsprechend der technischen Entwicklung und Marktanforderungen kontinuierlich weiterentwickelt. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung kann Tomorro nach billigem Ermessen (z.B. zur Leistungsoptimierung) neue Funktionalitäten einführen, aber auch bestehende Funktionalitäten ändern, ersetzen oder einstellen. Solche Änderungen stellen keine Änderung des Vertrages dar und bedürfen nicht der Zustimmung des Kunden, sofern sich der Umfang und die Qualität der Lösung nicht wesentlich ändern und die Änderung nicht aus sonstigen Gründen unzumutbar ist.
5.3 Wartung und Unterstützung
5.3.1 Wartung
5.3.1.1 Fehlerbehebung
Tomorro sorgt für eine laufende Fehlerbehebung der Lösung.
Der Kunde und jeder Nutzer kann Anomalien an den Chatbot melden, der direkt über die Lösung oder per E-Mail zugänglich ist unter:support@tomorro.com."Anomalie" bezeichnet eine Störung, die auftritt, wenn einzelne oder mehrere Dienste nicht verfügbar sind.
Der Kunde und jeder Nutzer haben Sorge zu tragen, so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen, insbesondere im Hinblick auf die aufgetretenen Probleme und die Umstände, unter denen sie aufgetreten sind, damit Tomorro in der Lage ist, den Vorfall zu charakterisieren (z. B. ein Bildschirmfoto mit der Fehlermeldung, Informationen zur Dienstkonfiguration, Konfigurationsänderungen, Installation neuer Versionen der Lösung).
Der vollständige Erhalt dieser Informationen gilt als Zeitpunkt der Meldung einer Anomalie.
Tomorro wird dann die Anomalie diagnostizieren und prüfen, ob sie durch die Lösung verursacht wurde. Tomorro informiert den Kunden bzw. den Nutzer so schnell wie möglich per E-Mail über die Ergebnisse dieser Diagnose.
Stellt sich heraus, dass die Anomalie von der Lösung herrührt, verpflichtet sich Tomorro, die notwendigen Mittel einzusetzen, um die Anomalie zu beheben oder eine Umgehung zu finden, die es dem Nutzer ermöglicht, die Lösung so schnell wie möglich wieder bestimmungsgemäß zu nutzen.
Die Standards und Service-Levels in Bezug auf die Reaktion auf gemeldete Anomalien und die Behebung von Anomalien ("Interventionszeit(en)") gelten ausschließlich innerhalb der Supportzeiten von Tomorro ("Arbeitszeiten"), d.h. an Werktagen von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen in Paris, Frankreich), zwischen 9 Uhr und 18 Uhr MEZ. Die Interventionszeiten laufen außerhalb der Arbeitszeiten nicht an bzw. weiter.
Sobald der Fehler endgültig behoben ist, sendet Tomorro dem Kunden bzw. dem Nutzer per E-Mail einen schriftlichen Bericht über die Maßnahmen zur Fehlerbehebung. Das Datum, an dem der Bericht versandt wird, gilt als Zeitpunkt der Fehlerbehebung.
5.3.1.2 Aktualisierungen
Während der Abonnementlaufzeit gewährt Tomorro dem Kunden bzw. den Nutzern Zugang zu Folgendem:
•alle Verbesserungen der Funktionalitäten der Lösung, die sich auf ihre Ergonomie, Leistungsgeschwindigkeit und Effizienz beziehen, und/oder alle Überarbeitungen, die auf die Einführung kleinerer Erweiterungen der Lösung abzielen ("Updates"),
•alle Änderungen an der Lösung und der zugehörigen Dokumentation durch Hinzufügen neuer Funktionen ("neue Versionen").
Umfang und Frequenz der Updates und neuen Versionen liegen im Ermessen von Tomorro.
Solche Aktualisierungen können automatisch und Tomorro wird sich nach besten Kräften bemühen, den Kunden im Vorfeld zu benachrichtigen.
5.3.1.3 Technische Unterstützung
Tomorro bietet jedem Nutzer über die E-Mail-Adresse support@tomorro.com oder über den Chatbot direkt auf der Lösung von Montag bis Freitag von 9 bis 19 Uhr in französischer und englischer Sprache technische Unterstützung an, die es dem Nutzer ermöglicht, Fragen zu stellen oder Schwierigkeiten bei der Nutzung der Dienste zu melden.
5.4 Weitere Dienste
Tomorro behält sich das Recht vor, jederzeit weitere Dienste anzubieten und legt deren Format und Funktionalitäten und die technischen Ressourcen nach freiem Ermessen fest, die es für die Bereitstellung dieser weiteren Dienste für am besten geeignet hält. Solche weiteren Dienste werden nur durch gesonderte Vereinbarung und ggf. gegen gesondertes Entgelt Teil des Vertrages.
6. Finanzielle Bedingungen und Konditionen
6.1. Preis
ie Kosten für den Zugang zu den Diensten und der Lösung sind im Angebot angegeben.
Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise in Euro und zzgl. Steuern.
6.2. Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Sofern im Angebot nicht anders angegeben:
Die Dienste werden jährlich im Vorhinein in Rechnung gestellt;
Die an den Kunden gesendeten Rechnungen sind per Bankkarte direkt in der Lösung oder per Banküberweisung oder Abbuchung nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Der Kunde darf in Rechnung gestellte Gebühren nicht aufgrund angeblicher Mängel (vgl. Artikel 9.9) einseitig mindern, soweit die Minderung nicht durch Tomorro oder durch vollstreckbares Urteil bestätigt worden ist. Dem Kunden bleibt in diesem Falle vorbehalten, diesbezüglich nach Zahlung Rückzahlung nicht geschuldeter Beträge geltend zu machen, sobald dies durch Tomorro oder durch vollstreckbares Urteil bestätigt worden ist.
Der Kunde darf unter keinen Umständen die Anzahl der als „Administrator” oder „Ersteller” gekennzeichneten Nutzer während der Laufzeit des Abonnements (Erst- oder Verlängerungszeitraum) reduzieren. Der Kunde kann jedoch während der gesamten Laufzeit des Abonnements so viele Nutzer hinzufügen, wie erforderlich sind. Für jedes Hinzufügen eines „Administrator“- oder „Ersteller“- Nutzers fallen zusätzliche Kosten an, die sich nach dem im letzten unterzeichneten Angebot angegebenen Stückpreis und der Art des hinzugefügten Nutzers richten und mit der Anzahl der zusätzlichen Nutzer multipliziert werden. Diese zusätzlichen Kosten werden entsprechend dem aktuellen Abonnement (Erst- oder Verlängerungszeitraum) anteilig berechnet.
6.3. Zahlungsverzug und Nichtzahlung
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass jeder Verzug bei der Zahlung der gesamten oder eines Teils der Tomorro geschuldeten Summe zum Fälligkeitsdatum nach einer ersten Zahlungserinnerung automatisch zur Folge hat:
- sofortige Fälligkeit aller vom Kunden geschuldeten Beträge, unabhängig von den vereinbarten Zahlungsbedingungen und
- Aussetzung der Dienste sowie des Zugangs zur Lösung bis zur vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge.
Tomorro stellt ab dem vertraglichen Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Rechnung und zwar in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, basierend auf dem Betrag der bis zum Fälligkeitsdatum nicht beglichenen Schuld, sowie eine feste Entschädigung in Höhe von 40 Euro für Inkassokosten, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche, wenn die tatsächlich angefallenen Mahnkosten oder andere aufgrund des Verzugs erlittene Schäden diesen Betrag übersteigen.
6.4. Preisanpassung
Tomorro ist außerdem berechtigt, vereinbarte Preise jeweils mit Wirkung zum Zeitpunkt einer Vertragsverlängerung anzupassen. Der Kunde wird über eine Anpassung mindestens zwei Monate vor Ablauf seines Vertrags auf dem erforderlichen Kommunikationsweg informiert, damit er eine stillschweigende Verlängerung zu den angepassten Preisen vermeiden kann, falls er diese nicht akzeptiert. Wenn der Kunde widersprechen will, kann er sein Abonnement gemäß den Vertragsbedingungen kündigen. Andernfalls gilt dies als Zustimmung zur Preisanpassung. Die auf diesem Weg angepassten neuen Preise gelten dann ab dem Beginn des Verlängerungszeitraums.
7. VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG
Der Kunde schließt ein kostenpflichtiges Abonnement ab, dessen Dauer und Verlängerungsbedingungen im Angebot angegeben sind.
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, verlängert sich das Abonnement am Ende der anfänglichen Laufzeit stillschweigend um einen Verlängerungszeitraum von 12 Monaten („Verlängerungszeitraum“).
Der Kunde kann sein Abonnement für die Erstlaufzeit oder die Verlängerungslaufzeit schriftlich kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens einem Monat vor Ablauf der aktuellen Abonnementlaufzeit einzuhalten ist. Die Kündigung wird zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums wirksam. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung, d. h. einer Kündigung, die vor Ablauf der laufenden Vertragslaufzeit wirksam wird, ist der Kunde verpflichtet, eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe des monatlichen Abonnementbetrags (Dienstleistungen, Konten und sonstige kostenpflichtige Optionen) multipliziert mit der Anzahl der bis zum Ende des laufenden Abonnementzeitraums (Erstlaufzeit oder Verlängerungszeitraum) verbleibenden Monate zu zahlen.
Jede Partei kann diesen Vertrag im Falle eines wesentlichen Verstoßes der anderen Partei gegen eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen gegenüber der anderen Partei schriftlich kündigen, wenn der behauptete Verstoß nicht innerhalb dieser Frist behoben wird.
Unabhängig vom Grund der Beendigung erlischt das Recht des Kunden auf Zugang zum Dienst, zur Lösung und zu seinem Konto automatisch mit Beendigung des Abonnements
8. PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN
Unbeschadet anderer Verpflichtungen aus dem Vertrag verpflichtet sich der Kunde, die nachfolgenden Pflichten und Obliegenheiten zu erfüllen.
Der Kunde verpflichtet sich, Tomorro alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für seine Anmeldung und die Nutzung der Dienste erforderlich sind.
Der Kunde garantiert, dass die an Tomorro übermittelten Informationen, insbesondere die Nutzerinformationen, richtig sind, und er verpflichtet sich, die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Informationen oder Dokumente, die er im Rahmen seiner Nutzung der Lösung und der Dienste weitergibt, und insbesondere: (i) für deren Nutzung durch die Nutzer der Lösung selbst, für die der Kunde verantwortlich ist, sowie (ii) für die Beziehungen, die zwischen dem Kunden, den Nutzern und Dritten entstehen können, insbesondere für alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten, deren Ursache oder Ursprung die Nutzung der Lösung und der Dienste ist. Tomorro kann in dieser Hinsicht nicht haftbar gemacht werden.
Der Kunde garantiert insbesondere, dass die Lösung von seinen Nutzern nicht missbräuchlich oder rechtswidrig verwendet wird, und insbesondere, dass keine Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften erfolgen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Umsetzung aller Verfahren zur Verhinderung solcher Handlungen oder Behebung ihrer Folgen.
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Dokumente, Elemente, Daten, Informationen und jegliche Inhalte, die er Tomorro im Rahmen der Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt. Der Kunde sichert Tomorro zu, dass er befugt ist, solche Materialien zur Verfügung zu stellen, und dass er über alle erforderlichen Rechte und Genehmigungen für deren Nutzung in Verbindung mit den Diensten verfügt.
Der Kunde erklärt, dass er von Tomorro vor Abschluss des Vertrages jegliche Beratung und alle Informationen und Hinweise erhalten hat, die erforderlich sind, um den Vertrag in voller Kenntnis der Sachlage zu unterzeichnen, und dass er vor Abschluss des Vertrages ausreichend mit Tomorro verhandelt hat, um sicherzustellen, dass die Dienste den Erwartungen, Anforderungen und Beschränkungen des Kunden entsprechen.
Der Kunde unterlässt es, die Dienste zu anderen als den vorgesehenen Zwecken nutzen und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Nutzer dies ebenfalls tun, insbesondere ist zu unterlassen:
- die Beteiligung an illegalen oder betrügerischen Aktivitäten;
- die Untergrabung der öffentlichen Ordnung und Moral;
- die Verletzung von Rechten Dritter;
- Verstöße gegen vertragliche, gesetzliche oder behördliche Bestimmungen;
- Aktivitäten, die geeignet sind, das IT-System eines Dritten zu stören, insbesondere dessen Sicherheit zu verletzen;
- die Nutzung der Dienste zur Werbung für eigene Leistungen oder Websites oder die eines Dritten;
- die Unterstützung oder Anstiftung Dritter, eine oder mehrere der oben genannten Handlungen oder Aktivitäten zu begehen.
Der Kunde unterlässt auch folgendes und verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Nutzer es ebenfalls unterlassen:
- Nachahmung oder Missbrauch von Elementen der Dienste oder der von Tomorro im Rahmen der Dienste verwendeten Konzepte;
- Verhaltensweisen, die die Computersysteme von Tomorro stören oder kapern oder die Computersicherheitsmaßnahmen von Tomorro untergraben könnten;
- Verletzung der finanziellen, kommerziellen oder Persönlichkeitsrechte und -interessen von Tomorro;
- Weiter-Vermarktung der Dienste, der auf der Lösung gehosteten Informationen oder von deren Elementen oder deren Weitergabe an Dritte für deren Zwecke.
Es wird ausdrücklich festgelegt, dass der Kunde Tomorro schadlos hält, falls Dritte Ansprüche oder Verfahren gegen Tomorro geltend machen, weil der Kunde den Dienst in betrügerischer oder missbräuchlicher Weise nutzt oder auf andere Weise gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstößt. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass dieser Schadensersatz insbesondere alle Rechtsverfolgungskosten, gezahlten Entschädigungen und Anwaltskosten umfasst.
9. Verpflichtungen von Tomorro, Haftung
Tomorro verpflichtet sich, qualitativ hochwertige Dienste zu erbringen, mit der gebotenen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit marktüblichen Standards, wobei Tomorro eine Bemühung und kein Ergebnis schuldet.
9.1.
Tomorro verpflichtet sich, regelmäßige Kontrollen durchzuführen, um den Betrieb und die Zugänglichkeit der Lösung zu überprüfen. Tomorro behält sich daher das Recht vor, den Dienst zu Wartungszwecken unter den hier genannten Bedingungen vorübergehend zu unterbrechen. Tomorro wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um alle geplanten Wartungsarbeiten außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchzuführen. Tomorro wird den Kunden mindestens fünf (5) Werktage im Voraus über geplante Wartungsarbeiten informieren.
9.2.
Tomorro haftet nicht für vorübergehende Einschränkungen oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Dienste, soweit diese beruhen auf:
- geplanten Wartungsarbeiten;
- Umständen außerhalb seines eigenen Netzwerkes (insbesondere der teilweise oder vollständige Ausfall der Server des Kunden);
- Ausfall von Systemen, Verbindungen, Diensten oder Netzwerken, die nicht in den Diensten enthalten sind oder für die Tomorro aus anderen Gründen nicht verantwortlich ist;
- Leistungsstörungen bei Telekommunikationsbetreibern oder Internetanbietern;
- Eingriffen des Kunden, insbesondere durch falsche Konfiguration der Dienste;
- Aussetzung oder Beendigung der Dienste in Übereinstimmung mit dem Vertrag;
- Progressiver Wartung oder
- höherer Gewalt.
Tomorro ist nur für den Betrieb der Server zuständig, äußere Grenze des Verantwortungsbereiches von Tomorro sind die Anschlussstellen an das öffentliche Netz.
9.3.
Die Verantwortung von Tomorro ist ausschließlich auf die Erbringung der Dienste beschränkt. Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass die Dienste nur für ihn erbracht werden und Tomorro in keiner Weise in die Beziehung zwischen dem Kunden und seinen Nutzern eingreift.
9.4.
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass seine Daten mit künstlicher Intelligenz analysiert werden, die über die Dienste zugänglich ist. Darüber hinaus erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass bestimmte Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes generiert oder verarbeitet werden (insbesondere Kundendaten), von Tomorro zum Zwecke der kontinuierlichen Verbesserung seiner Systeme, insbesondere zur Schulung, Entwicklung und Optimierung seiner Modelle künstlicher Intelligenz, verwendet werden dürfen. Daten, die für diese Zwecke verwendet werden können, werden zunächst anonymisiert, um eine direkte oder indirekte Identifizierung des Kunden, seiner Nutzer und Vertragspartner auszuschließen. Diese Daten werden ausschließlich in Frankreich gespeichert und verarbeitet, und zwar gemäß den geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten.
9.5.
Tomorro übernimmt keinerlei Verantwortung im Hinblick auf das Geschäftsvolumen, das der Kunde durch die Nutzung der Dienste erzielen kann
9.6.
Tomorro verpflichtet sich, die Daten und ganz allgemein alle Materialien, die ihm im Rahmen des Vertrages übermittelt werden können, ausschließlich für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages oder für die darin ausdrücklich vereinbarten Zwecke zu verwenden und die Daten nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, der Kunde verlangt dies oder es ist im Vertrag ausdrücklich vereinbart.
Tomorro stellt sicher, dass die Daten und Materialien des Kunden für die Dauer des Vertrags gespeichert werden, und verpflichtet sich, sie zu vernichten oder sie auf Verlangen des Kunden innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsende an diesen zurückzugeben
9.7.
Tomorro verfügt über eine Versicherung, die die zivilrechtliche Berufshaftpflicht abdeckt. Tomorro verpflichtet sich, diese Versicherung während der gesamten Laufzeit des Vertrags aufrechtzuerhalten.
9.8.
Tomorro gewährleistet nicht, dass die Lösung und die Dienste ununterbrochen frei von Mängeln (Artikel 9.9) zur Verfügung stehen; eine verschuldensunabhängige Haftung von Tomorro für anfängliche Mängel ist ausgeschlossen. Tomorro gewährleistet lediglich, dass die Lösung und die Dienste in Übereinstimmung mit der von Tomorro veröffentlichten Dokumentation funktionieren. Soweit die Dokumentation eine Leistung nicht genauer beschreibt, müssen die Lösung und die Dienste für die vertraglich vorgesehene Nutzung geeignet sein und im Übrigen eine Beschaffenheit aufweisen, die für Software gleicher Art üblich ist. In jedem Fall dürfen die Lösung und die Dienste keine Rechte Dritter verletzen.
9.9.
Tomorro wird die Lösung in einem für die vertragsgemäße Nutzung geeigneten Zustand gemäß den vorstehenden Maßstäben bereitstellen und während der Abonnementlaufzeit in diesem Zustand erhalten. Die Pflicht zur Erhaltung umfasst nicht die Anpassung an geänderte Betriebsbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen, wie z.B. Änderungen der IT-Umgebung, die Anpassung an den Funktionsumfang von Konkurrenzprodukten oder die Herstellung der Kompatibilität mit neuen Datenformaten oder ergänzenden Produkten.
9.10
Zur Erhaltung der vertragsgemäßen Nutzbarkeit der Lösung und der Dienste wird Tomorro auf eigene Kosten innerhalb einer angemessenen Frist etwaige Fehler oder sonstige Abweichungen von vertraglichen Standards wie z.B. die Nichteinhaltung der in Artikel 9.7 oben genannten Standards (zusammen jeweils ein "Mangel"), beheben, wobei unwesentliche Abweichungen oder Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit und den Wert der Lösung oder Dienste nicht spürbar beeinträchtigen, nicht als Mangel gelten und keine Ansprüche des Kunden auslösen. Tomorro wird diese Verpflichtung durch die in Artikel 5.3 beschriebene Wartung und Unterstützung erfüllen. Stellt der Kunde solche Mängel fest, muss er Tomorro unverzüglich darüber informieren.
9.11
Im Falle des Fehlschlagens der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den jeweiligen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung ist anzunehmen, wenn Tomorro die Nacherfüllung unmöglich ist, Tomorro die Nacherfüllung verweigert, zwei Nacherfüllungsversuche innerhalb einer angemessenen Nachfrist fehlgeschlagen sind oder dem Kunden die Nacherfüllung nicht zumutbar ist.
9.12
Vertragliche und außervertragliche Schadensersatzpflichten von Tomorro für jegliche Sach-, Personen- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Vertragsanbahnung und -abwicklung bestehen nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- Tomorro haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe, leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen von Tomorro sowie bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend: „Kardinalpflicht“). Die Haftung von Tomorro für die leicht fahrlässige Verletzung solcher Pflichten, die keine Kardinalpflichten sind, ist vorbehaltlich des Artikels 9.11.7 ausgeschlossen.
- Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Tomorro auf den Schaden begrenzt, den Tomorro bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen, höchstens aber auf den im Vertrag jeweils vereinbarten Haftungshöchstbetrag ("Cap"), wobei für die gesamte Haftung aus dem Vertrag insgesamt ein Cap entsprechend einer Jahresgebühr für das Abonnement unter dem Vertrag gilt.
- Für Schäden im Zusammenhang mit dem Verlust von Daten haftet Tomorro nur insoweit, als diese nicht durch eine angemessene regelmäßige Datensicherung hätten vermieden werden können. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn Tomorro die Verpflichtung zur Datensicherung im Rahmen der vertraglichen Leistungen selbst übernommen hat.
- Ansprüche wegen leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht verjähren kenntnisunabhängig mit Ablauf eines Jahres nach der schadensstiftenden Lieferung, Leistung, Handlung oder Unterlassung.
- Soweit die Haftung von Tomorro beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die etwaige persönliche Haftung von Organen, Arbeitnehmern oder Erfüllungsgehilfen von Tomorro.
- Die Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse in diesem Artikel 9.11 und insbesondere der Cap gemäß Artikel 9.11.2 sowie anderweitig im Vertrag vereinbarte Haftungsbeschränkungen von Tomorro gelten ebenfalls für eine etwaige Verpflichtung zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen, wobei der Kunde Aufwendungsersatz in jedem Falle nur bis zur Höhe seines Erfüllungsinteresses verlangen kann und weitergehende Ansprüche nach § 284 BGB ausgeschlossen sind. Die Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse in diesem Artikel 9.11 und sowie anderweitig im Vertrag vereinbarte Haftungsbeschränkungen von Tomorro gelten ab dem Vertragsschluss auch für Schäden, die Tomorro im Rahmen der Vertragsanbahnung verursacht. Weitergehende Ansprüche, die vor Vertragsschluss entstanden sein sollten, gelten mit Vertragsschluss als einvernehmlich abbedungen.
- Die Haftungsbeschränkungen und/oder -ausschlüsse in diesem Artikel 9.11 sowie anderweitig im Vertrag vereinbarte Haftungsbeschränkungen von Tomorro gelten nicht für die Haftung aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, aus arglistigem Verschweigen von Mängeln, für die zwingende gesetzliche Produkthaftung oder aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Garantien im Sinne von §§ 276 Abs. 1, 443, 444 oder 639 BGB mit der Folge einer verschuldensunabhängigen, unbeschränkten Haftung bedürfen in jedem Falle einer ausdrücklichen Erklärung von Tomorro. Formulierungen wie „versichern“, „garantieren“, „zusichern“ sollen im Zweifel nur Beschaffenheitsvereinbarungen aber keine Garantien in diesem Sinne begründen.
Eine Abänderung der gesetzlichen Beweislast wird durch diesen Artikel 9.11 nicht begründet.
10. Pflichten beider Parteien
Jede Partei verpflichtet sich, bei der Erbringung und Nutzung der Dienste die geltenden Gesetze einzuhalten und die öffentliche Ordnung nicht zu stören.
Beide Parteien verpflichten sich, alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Unterlagen, Materialien, Daten und Informationen zur Verfügung zu stellen. Ganz allgemein verpflichten sie sich, aktiv und nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags zu gewährleisten und die jeweils andere Partei über alle Probleme im Zusammenhang mit dieser Erfüllung zu informieren.
11. Vertragsstrafen
Ungeachtet der Bestimmungen des Artikels "Vertragsdauer, Kündigung" kann der Vertrag im Falle einer Vertragsverletzung einer Partei außerordentlich gekündigt werden, wenn nicht innerhalb von 30 Tage nach Erhalt einer Abmahnung Abhilfe geschaffen wird und die Vertragsverletzung hinreichend schwer ist, um eine Fortsetzung des Vertrages unzumutbar zu machen. Gleiches gilt im Fall eines sonstigen gesetzlichen wichtigen Grundes zur Kündigung. Für Mängel gilt ausschließlich Artikel 9.1 oben.
Im Falle einer Vertragsverletzung oder ganz allgemein eines Verstoßes gegen Gesetze durch den Kunden behält sich Tomorro das Recht vor, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:
- den Zugang des Kunden zu den Diensten und der Lösung zu sperren, wenn der Kunde an dem Verstoß oder der Verletzung beteiligt ist oder war;
- alle Inhalte, die sich auf den Verstoß beziehen, ganz oder teilweise zu löschen;
- alle geeigneten Maßnahmen und rechtlichen Schritte zu ergreifen und
- den Vertrag gemäß den Bestimmungen von Ziffer 5 dieses Vertrags zu kündigen; und
- die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, mit ihnen zusammenzuarbeiten und ihnen alle Informationen zu übermitteln, die für die Untersuchung des Verstoßes und dessen Unterbindung von Bedeutung sind.
12. Bezugnahmen auf die Geschäftsbeziehung
Es besteht Einigkeit, dass die Parteien berechtigt sind, für die Dauer ihrer Vertragsbeziehung und darüber hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren die Namen, Marken und Logos der jeweils anderen Partei sowie Verweise auf deren Websites in ihrer Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden, und zwar auf jedem Medium und in jeder Form.
13. GEISTIGES EIGENTUM
Die Systeme, Software, Strukturen, Infrastrukturen, Datenbanken, Codes und Inhalte jeglicher Art (Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, Datenbanken usw.), die von Tomorro in der Lösung verwendet werden, sind durch Rechte des geistigen Eigentums oder die Rechte der Datenbankhersteller geschützt.
Alle Rechte, einschließlich Urheberrechte, Marken und Patente sowie Domainnamen, Geschäftsgeheimnisse und Know-how in Bezug auf den Inhalt der Dienste und die Dienste selbst, gehören Tomorro, und dieser Vertrag beinhaltet keine Übertragung von Eigentumsrechten an den Diensten und deren Inhalten. Gemäß den Vertragsbedingungen hat der Kunde das Recht, die Dienste für die Dauer des Vertrags zu nutzen.
Der Kunde bleibt Eigentümer der Kundendaten und muss über die erforderlichen Rechte an den Kundendaten verfügen. Der Kunde gewährt Tomorro hiermit für die Dauer aller Rechte an den Kundendaten eine nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung der Kundendaten, um dem Kunden die Dienste bereitzustellen oder andere im Rahmen dieses Vertrags erforderliche Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Eignung der Kundendaten.
Jegliche Disassemblierung, Dekompilierung, Entschlüsselung, Extraktion, Wiederverwendung, Vervielfältigung und ganz allgemein jede Vervielfältigung, Darstellung, Verbreitung und Verwendung eines dieser Elemente, ganz oder teilweise, ohne die Genehmigung von Tomorro, ist strengstens untersagt und kann gerichtlich verfolgt werden.
Etwaige zwingende gesetzliche Rechte des Kunden zur Beobachtung sowie zum Kopieren, Ändern oder Dekompilieren werden hierdurch nicht eingeschränkt.
14. PERSONENBEZOGENE DATEN
Allgemeine Bestimmungen
Die Parteien verpflichten sich, jeweils für sich, alle ihnen obliegenden Verpflichtungen aus gesetzlichen oder regulatorischen Bestimmungen im Bereich des Datenschutzes, insbesondere aus dem französischen Gesetz 78-17 vom 6 Januar 1978 in der jeweils gültigen Fassung – Französisches Datenschutzgesetz - und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (zusammen die "anwendbaren Gesetze") einzuhalten.
Zur Verwaltung des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien verarbeitet jede Partei die personenbezogenen Daten ihrer Ansprechpartner bei der anderen Partei in ihrer Eigenschaft als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher im Sinne der anwendbaren Gesetze für die Dauer des Vertrags. Diese Verarbeitung ist für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erforderlich und betrifft nur Identifikationsdaten (insbesondere Namen, Vornamen, E-Mail-Adressen und Telefonnummern) der Kontaktpersonen. Diese Daten werden so lange gespeichert, wie es für die Verwaltung der Vertragsbeziehung zwischen den Parteien unbedingt erforderlich ist.
Das Personal der Parteien, ihre Compliance-Abteilungen (insbesondere Auditoren) und ihre Unterauftragnehmer können Zugang zu den erhobenen personenbezogenen Daten haben.
Im Rahmen dieser Verarbeitung haben die für die Parteien handelnden Personen persönliche Rechte nach den anwendbaren Gesetze, insbesondere: (i) auf Mitteilung und gegebenenfalls Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden Daten, (ii) auf Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, (iii) auf Widerspruch gegen die Verarbeitung aus berechtigten Gründen, (iv) auf Übertragbarkeit der sie betreffenden Daten, um diese Daten abzurufen und aufzubewahren, und (v) auf Einreichung einer Beschwerde bei einer zuständigen Kontrollstelle.
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tomorro als für die Verarbeitung Verantwortlicher
Bei der Verarbeitung von Kundendaten in eigenem Namen zum Zweck der Verbesserung der Lösung und der Dienste handelt Tomorro als für die Verarbeitung Verantwortlicher und übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen der anwendbaren Gesetze bei der Verarbeitung.
Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tomorro als Auftragsverarbeiter
Beschreibung der Verarbeitungen
Im Rahmen der Dienste verarbeitet Tomorro personenbezogene Daten im Namen und im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter, während der Kunde als für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne der anwendbaren Gesetze handelt. Diese Verarbeitungen sind in Anhang 2 des Vertrags beschrieben.
Verpflichtungen von Tomorro gegenüber dem Kunden
Datenverarbeitung
Tomorro verpflichtet sich, personenbezogene Daten nur für die in Anhang 2 aufgeführten Zwecke und in Übereinstimmung mit den dokumentierten Weisungen des Kunden zu verarbeiten, auch im Hinblick auf die Übermittlung von Daten außerhalb der Europäischen Union. Tomorro verpflichtet sich, den Kunden zu informieren, wenn die Weisung seiner Ansicht nach einen Verstoß gegen die anwendbaren Gesetze darstellt. Wenn Tomorro nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht verpflichtet ist, Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln, muss Tomorro den Kunden vor der Verarbeitung über diese rechtliche Verpflichtung informieren, es sei denn, das betreffende Gesetz verbietet eine solche Information aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses.
- Datensicherheit und Vertraulichkeit:
Tomorro verpflichtet sich, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit und Integrität der personenbezogenen Daten, ihre Sicherung und die Wiederherstellung ihrer Verfügbarkeit im Falle eines physischen oder technischen Zwischenfalls zu gewährleisten. Tomorro stellt ferner sicher, dass die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet werden.
- Weitere Auftragsverarbeiter:
Tomorro kann weitere Auftragsverarbeiter (die "Unterauftragsverarbeiter"), die in Anhang 2 aufgeführt sind, mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten beauftragen. Im Falle einer Änderung der Liste der zugelassenen Unterauftragsverarbeiter informiert Tomorro den Kunden im Voraus schriftlich. Aus dieser Information müssen die Verarbeitungstätigkeiten sowie die Identität und die Kontaktdaten des Unterauftragsverarbeiters klar hervorgehen. Der Kunde hat ab dem Datum des Erhalts dieser Informationen eine Frist von 30 Tagen, um berechtigte und begründete Einwände vorzubringen, falls diese Änderung den Kunden daran hindern würde, seinen gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen nachzukommen. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gilt dies als Zustimmung zur Beauftragung des Unterauftragsverarbeiters.
Der Unterauftragsverarbeiter muss die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden und in Übereinstimmung mit den Weisungen des Kunden einhalten. Es liegt in der Verantwortung von Tomorro sicherzustellen, dass der Unterauftragsverarbeiter gleichwertige Garantien hinsichtlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen bietet, damit die Verarbeitung den Anforderungen der anwendbaren Gesetze entspricht. Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzverpflichtungen nicht nach, so bleibt Tomorro gegenüber dem Kunden in vollem Umfang für die Leistung des Unterauftragsverarbeiters und dessen Verpflichtungen haftbar.
- Übermittlung von personenbezogenen Daten außerhalb der Europäischen Union:
Tomorro ist befugt, personenbezogene Daten, die im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden, in Länder außerhalb der Europäischen Union zu übermitteln, vorbehaltlich der Umsetzung angemessener Garantien, wie in Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 definiert.
- Besonderer Geheimnisschutz
Unterliegt der Kunde besonderen Geheimhaltungspflichten (z.B. Bankgeheimnis, Fernmeldegeheimnis, Sozialgeheimnisoder Berufsgeheimnis bspw. von Ärzten, Rechtsanwälten etc.) und ist dies im Vertrag festgehalten, verpflichtet sich Tomorro, diese besonderen Geheimhaltungspflichten zu beachten und nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass nicht nur der Kunde selbst, sondern auch Tomorro und seine Mitarbeiter als Personen, die an der beruflichen Tätigkeit direkt oder indirekt mitwirken, strafrechtlich verfolgt werden können, wenn sie solche besonderen Geheimhaltungspflichten verletzen.
- Unterstützung und Bereitstellung von Informationen:
Tomorro verpflichtet sich, den Kunden zu unterstützen und so schnell wie möglich auf jedes Auskunftsersuchen zu antworten, das der Kunde an Tomorro richtet, sei es im Rahmen eines Antrags der betroffenen Personen auf Ausübung ihrer Rechte, einer Datenschutz-Folgenabschätzung oder eines Auskunftsersuchens der Datenschutzbehörden oder des Datenschutzbeauftragten des Kunden.
- Benachrichtigung über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten:
Tomorro verpflichtet sich, den Kunden so schnell wie möglich nach Bekanntwerden einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung im Rahmen des Vertrags zu benachrichtigen und dem Kunden alle nützlichen Informationen und Unterlagen in Bezug auf diese Verletzung zur Verfügung zu stellen.
- Was geschieht mit den Daten nach der Verarbeitung?
Tomorro verpflichtet sich dazu:
- die personenbezogenen Daten innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Vertrags zu löschen und
- sie dem Kunden auf Verlangen kostenlos zurückzugeben, ohne eine Kopie zu behalten, es sei denn, die geltenden Vorschriften verlangen dies.
- Dokumentation:
Tomorro stellt dem Kunden auf Verlangen alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen von Tomorro nachzuweisen und die Durchführung von Prüfungen (Audits) zu ermöglichen. Der Kunde kann daher einmal jährlich und auf eigene Kosten Audits durchführen, um die Einhaltung der in diesem Artikel genannten Verpflichtungen durch Tomorro zu überprüfen.
Der Kunde muss Tomorro mit einer Frist von mindestens einem Monat über die Prüfung informieren. Tomorro behält sich das Recht vor, den ausgewählten Prüfer abzulehnen, wenn dieser in einem Wettbewerbsverhältnis steht. Das Audit muss während der Arbeitszeit von Tomorro und in einer Weise durchgeführt werden, die den Betrieb so wenig wie möglich stört.
Das Audit darf in keiner Weise (i) die von Tomorro eingesetzten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, (ii) die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten der anderen Kunden von Tomorro und (iii) den reibungslosen Ablauf und die Organisation der Geschäftstätigkeit von Tomorro beeinträchtigen. Soweit möglich, vereinbaren die Parteien im Voraus den Umfang des Audits. Der Auditbericht wird Tomorro zugesandt, um Tomorro Gelegenheit zu geben, etwaige Bemerkungen oder Kommentare schriftlich zu formulieren, die der endgültigen Fassung des Berichts beigefügt werden. Jeder Auditbericht wird als vertrauliche Information betrachtet.
- Wiederverwendung von Daten durch Tomorro:
Sofern hierin nicht ausdrücklich geregelt, verpflichtet sich Tomorro, die vorherige schriftliche Einwilligung des Kunden einzuholen, wenn es Daten für eigene Zwecke wiederverwenden möchte. Wenn die neue Verarbeitung mit den ursprünglichen Zwecken vereinbar ist, verpflichtet sich der Kunde, Tomorro die Einwilligung zur Weiterverwendung der Daten in seinem eigenen Namen zu erteilen. Tomorro fungiert dann als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher und muss seinen Verpflichtungen gemäß den geltenden Vorschriften nachkommen.
Die Verpflichtungen des Kunden gegenüber Tomorro:
Der Kunde verpflichtet sich dazu:
•Tomorro die in Anhang 2 genannten personenbezogenen Daten zu übermitteln, unter Ausschluss aller personenbezogenen Daten, die unerheblich, unverhältnismäßig oder unnötig sind, und unter Ausschluss aller "besonderen Kategorien" von Daten im Sinne der anwendbaren Gesetze, es sei denn, die Verarbeitung ist gerechtfertigt, wobei es in der Verantwortung des Kunden liegt, das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandes festzustellen und alle Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere die vorherige Information, die Einholung etwaigen Einwilligung und die Sicherheitsmaßnahmen, die für solche besonderen Daten angemessen sind;
•unter seiner Verantwortung auf rechtmäßige, faire und transparente Weise die Tomorro zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die Erbringung seiner Dienste zu sammeln und insbesondere zu gewährleisten, dass eine Rechtsgrundlage für diese Sammlung vorliegt und eingehalten wird und die betroffenen Personen die ihnen zustehenden Informationen erhalten;
•ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu führen und ganz allgemein die in den anwendbaren Gesetzen festgelegten Grundsätze einzuhalten;
•die Einhaltung der in den anwendbaren Gesetzen festgelegten Verpflichtungen im Vorfeld und während der gesamten Dauer der Verarbeitung zu gewährleisten.
Haftung: Die Gesamthaftung jeder Partei, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Artikel 14 des Vertrags ergibt, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung oder anderweitig, unterliegt den Bestimmungen von Artikel 9.7 dieses Vertrags, und jede Bezugnahme auf die Haftung einer Partei in diesem Artikel bezieht sich auf die Gesamthaftung dieser Partei im Rahmen des Vertrags.
15. VERTRAULICHKEIT
Die Parteien verpflichten sich, alle Unterlagen, Materialien, Daten und Informationen der anderen Partei, die sie erhalten, streng vertraulich zu behandeln.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für:
•alle dem Kunden übermittelten Unterlagen, Demonstrationen der Lösung, der Schnittstellen und der angebotenen Dashboards;
•alle Daten und Dokumente, die Tomorro im Rahmen der Dienste für den Kunden verarbeiten darf, mit Ausnahme personenbezogener Daten, die ausdrücklich ausgenommen sind.
Alle diese Informationen werden als "vertrauliche Informationen" bezeichnet.
Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält (die "empfangende Partei"), verpflichtet sich, diese nicht ohne die vorherige Zustimmung der anderen Partei (der "offenlegenden Partei") weiterzugeben, und zwar für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Ende der Erbringung der betreffenden Dienste.
Diese 5-Jahres-Frist gilt nicht für Geschäftsgeheimnisse, die so lange geschützt bleiben, bis sie kein Geschäftsgeheimnis mehr darstellen, oder gegebenenfalls länger, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die empfangende Partei darf diese Informationen nur an Angestellte, Teilnehmer, Praktikanten oder Berater weitergeben, wenn diese der gleichen Geheimhaltungspflicht unterliegen, wie sie in diesen Bedingungen vorgesehen ist. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht auf Dokumente, Elemente, Daten und Informationen:
- die der empfangenden Partei bereits bekannt waren;
- die zum Zeitpunkt ihrer Übermittlung bereits öffentlich waren oder ohne Vertragsverletzung öffentlich werden;
- die rechtmäßig von einem Dritten erhalten werden und
- deren Mitteilung von den Justizbehörden auf gesetzlicher Grundlage oder zur Feststellung der Rechte einer Partei aus dem Vertrag verlangt wird.
Werden trotz der getroffenen angemessenen Schutzmaßnahmen bestimmte vertrauliche Informationen unbefugt genutzt oder offengelegt, so verpflichtet sich die empfangende Partei, die offenlegende Partei unverzüglich zu informieren und alle von der offenlegenden Partei verlangten Maßnahmen zu ergreifen, um die Folgen dieser unbefugten Nutzung oder Offenlegung zu verhindern oder zu begrenzen.
16. UNTERAUFTRAGNEHMER
Der Kunde nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass Tomorro vorbehalten bleibt, Unterauftragnehmer für die Erbringung der Dienste einzusetzen, wozu der Kunde ausdrücklich zustimmt. In diesem Fall verpflichtet sich Tomorro, dafür zu sorgen, dass alle Unterauftragnehmer alle vertraglichen Verpflichtungen einhalten, denen Tomorro im Rahmen des Vertrags unterliegt.
17. Sozial- und steuerrechtliche Regelungen
Tomorro hält die geltende Steuer- und Sozialgesetzgebung ein und zahlt alle anwendbaren Sozialversicherungsbeiträge. Tomorro gewährleistet, dass Tomorro in der Lage ist, auf Verlangen des Kunden den Nachweis für die Einhaltung dieser Verpflichtungen zu erbringen.
18. HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet für Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Die Parteien sind sich einig, dass höhere Gewalt unter anderem Streiks, terroristische Aktivitäten, Unruhen, Aufstände, Kriege, staatliche Maßnahmen, Epidemien, Naturkatastrophen oder Ausfälle bei einem dritten Telekommunikationsdienstleister umfassen kann.
Ist eine der Parteien durch höhere Gewalt länger als einen Monat an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gehindert, kann der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien der anderen zum Schadenersatz verpflichtet wäre.
19. Auswirkungen der Beendigung des Vertrags
Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, wird der Zugang zur Lösung und zu den Diensten beendet.
Abgesehen von den anonymisierten Daten, die Eigentum von Tomorro sind, verpflichtet sich Tomorro, im Falle der Beendigung des Vertrags, gleich aus welchem Grund, die im Rahmen des Vertrags als Auftragsverarbeiter gesammelten Daten und Informationen zu vernichten und keine Kopien aufzubewahren. Die Parteien sind sich einig, dass die anonymisierten Daten Eigentum von Tomorro sind und von diesen Bestimmungen nicht berührt werden.
Tomorro gewährt dem Kunden eine Frist von 30 Tagen nach der Beendigung seines Abonnements, um einen Antrag auf Rückgabe aller seiner Dokumente zu stellen.
20. Reversibilität, Switching
Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, stellt Tomorro dem Kunden die Reversibilitätsdienste zur Verfügung, die erforderlich sind, um seine Daten in einem Standardformat und in einer gleichwertigen Umgebung lesbar an den Kunden oder einen Drittanbieter seiner Wahl zu übertragen. Der Kunde wird aktiv mit Tomorro bei der Umsetzung zusammenarbeiten. Insoweit behält sich TOMORRO das Recht vor, dem Kunden vor der Durchführung einen Kostenvoranschlag zu unterbreiten und diesen in Rechnung zu stellen, je nachdem, welche Arbeiten TOMORRO in diesem Zusammenhang durchführen muss.
Für einen Wunsch des Kunden, der über den oben genannten Umfang hinausgeht, unterbreitet Tomorro gerne ein Angebot für zusätzliche entgeltliche Leistungen.
Tomorro wird vor Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2854 gesondert Besondere Bedingungen für den Wechsel zu einem alternativen Datenverarbeitungsdienst eines Dritten, der denselben Diensttyp abdeckt, oder zu einer eigenen Informations- und Kommunikationstechnologie-Infrastruktur ("Switching") veröffentlichen. Führt das Switching zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags, kann Tomorro ein Kündigungsentgelt in Höhe der Entgelte verlangen, die für die verbleibende Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären, abzüglich der durch die vorzeitige Beendigung ersparten Aufwendungen.
21. Mitteilungen
Alle Mitteilungen, Kommunikationen oder Anfragen im Rahmen dieses Vertrags müssen schriftlich erfolgen und per E-Mail versandt werden.
Sofern nicht anders angegeben, vereinbaren die Parteien, dass jede per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse des Administrators gesendete Mitteilung als zugestellt gilt und am Tag des Versands wirksam wird, sofern keine Fehlermeldung über die Nichtzustellung eingeht.
Jede Partei verpflichtet sich, die Kontaktdaten ihres Administrators auf dem neuesten Stand zu halten und jede Änderung der betreffenden E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
22. Änderungen
Tomorro behält sich das Recht vor, den Dienst und damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sich je nach den geltenden Vorschriften ändern.
Der Kunde wird über diese Änderungen auf jedem geeigneten schriftlichen Weg informiert, einschließlich per E-Mail an die E-Mail-Adresse des Administrators, mindestens dreißig (30) Tage vor Inkrafttreten dieser Änderungen.
Im Falle einer Änderung, die die Funktionalität der vom Kunden abonnierten bestellten Dienste erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde seinen Vertrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Benachrichtigung ohne Vertragsstrafe kündigen.
Jede Nutzung des Dienstes nach Ablauf dieser Frist gilt als Zustimmung des Kunden zu der Änderung. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Kündigung erfolgen kann, wenn die Änderungen durch Vorschriften vorgeschrieben sind und/oder die wesentlichen Elemente des vom Kunden bestellten Dienstes nicht beeinträchtigen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur die zuletzt aktualisierte Version des Dienstes verfügbar ist.
23. Elektronische Signatur
Der Nutzer erkennt an und akzeptiert, dass Dokumente und Verträge, die über die Tomorro-Plattform unterzeichnet werden, mittels einer einfachen elektronischen Signatur gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 (eIDAS-Verordnung) ausgeführt werden können.
Der Kunde erkennt an, dass diese Form der Signatur eine gültige vertragliche Verpflichtung darstellt, sofern nicht das Gegenteil bewiesen wird.
24. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht und wird nach diesem ausgelegt.
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit seiner Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung ist ausschließlich die Chambre internationale - Le Tribunal de Commerce de Paris in Paris (Frankreich) zuständig, sofern nicht zwingende Rechtsvorschriften etwas anderes vorsehen.

































































































































































